Nach dem Gesetz werden Transporter und Laster zur Lagerung und Beförderung von Werkzeugen, Ersatzteilen und Arbeitsmaterialien als Arbeitsplätze angesehen. Die einschlägigen Gesetzesbestimmungen sind umfassend und komplex, so daß der Fahrzeugeigentümer, der zahlreiche Vorschriften und Aspekte beachten muß, guttut, sich an einen professionellen Fahrzeugausstatter zu wenden, der mit diesen Bestimmungen bestens vertraut ist und die Entsprechung der Fahrzeugausstattung zu allen Vorschriften garantieren kann.